kanzlei-4_02Vollmacht

Vollmacht auch beschränkte Vollmacht

(in persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten) ist in notarieller Urkunde erforderlich, wenn der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber im Rahmen eines ebenfalls beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäfts tätig wird

VorsorgevollmachtBetreuungsverfügungPatientenverfügung

Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer