Vollmacht auch beschränkte Vollmacht
(in persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten) ist in notarieller Urkunde erforderlich, wenn der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber im Rahmen eines ebenfalls beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäfts tätig wird
Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung
Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer