notar-r-f-siebenKanzlei

Ich bin seit 1980 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1991 zum Notar bestellt.

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit verfüge ich über weitreichende Erfahrung, die ich gerne für Sie ebenso in die rechtsanwaltliche Mandantenbetreuung wie in die notarielle Beratung und Vertragsgestaltung einbringe. Rechtsangelegenheiten, die für die Beteiligten persönlich und/oder wirtschaftlich weit reichende Folgen haben, bedürfen im Allgemeinen der öffentlichen Beurkundung durch den Notar. Ohne diese sind sie rechtsunwirksam oder gar nichtig. Ob und wann eine Rechtsangelegenheit der notariellen Beurkundung bedarf, ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen und wird Ihnen von mir gerne auf Nachfrage mitgeteilt. Als Notar bin ich grundsätzlich zu allen Arten der Vertragsgestaltung berufen. Bedürfen Verträge von Gesetzes wegen der notariellen Schriftform, so schlage ich die zweckmäßigste Art der Vertragsgestaltung vor, fertige entsprechende Vertragsentwürfe und stelle Ihnen diese zeitnah zur Verfügung. Ferner weise ich auf Aspekte hin, die Sie möglicherweise nicht bedacht oder in ihren Auswirkungen falsch eingeschätzt haben.

Für meine anwaltliche Tätigkeit erhalte ich eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bin auch berechtigt, mit Ihnen in außergerichtlichen Angelegenheiten Pauschal- und Zeitvergütungen unterhalb der gesetzlichen Vergütung zu vereinbaren.

Für meine amtliche Tätigkeit als Notar erhalte ich Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), das für Gerichte und Notare bundesweit gleichermaßen gilt und dessen Inhalte festgeschrieben sind. Maßgeblich für den Gebührenansatz ist dabei der Wert der Rechtsangelegenheit.