Gesetzliche Erbfolge
(ist im Bürgerlichen Gesetzbuch – BGB – umfassend geregelt) oder
Testament zu notarieller Urkunde
(Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner können ein gemeinsames Testament – sog. Berliner Testament – errichten)
Erbvertrag zu notarieller Urkunde
(auch für Lebensgefährten)
Bestimmung von Erben und/oder Vermächtnisnehmern und/oder Pflichtteilsberechtigten
Hinterlegung beim örtlich zuständigen Amtsgericht – Eintragung im Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer
Erbschein
(zum Zwecke des Erbnachweises) in notarieller Urkunde beantragen